Bei den folgenden Krankheitsbildern können Sie eine Ernährungstherapie in Anspruch nehmen:
Im Rahmen der Rehabilitation nach §43 SGB V bezuschussen zahlreiche Krankenkassen die Ernährungstherapie (Krankenkassenleistung).
Voraussetzung für eine Ernährungstherapie:
Sie benötigen eine von Ihrem Arzt ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung (siehe Download).
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