In folgenden Fällen können Sie eine präventive Ernährungsberatung in Anspruch nehmen:
Bei leichtem Übergewicht:
Berechnung des BMI: Quotient aus Körpergewicht und Körpergrösse zum Quadrat (kg/m2)
BMI-Rechner: www.adipositas-gesellschaft.de
In der Familienphase:
Bei erhöhtem Nährstoffbedarf:
Präventive Beratungen können nach §20 SGB V bezuschusst werden (siehe auch Krankenkassenleistung).
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